
Rechtsanwaltskanzlei für Arbeitsrecht
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Aktuelles
LAG Hamm: Verkauf eines selbstgeschriebenen Romans an Kollegen ist kein Kündigungsgrund
Der Verkauf eines selbst geschriebenen Romans eines Arbeitnehmers an Kollegen während der Arbeitszeit berechtigt den Arbeitgeber nicht zum Ausspruch einer fristlosen Kündigung (LAG Hamm, Urteil vom 15.07.2011, Az: 13 Sa 436/11).
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